GemeindeJugendRat (GJR)
Die Evangelische Jugend ist – wie die Evangelische Kirche insgesamt – demokratisch aufgebaut.
Alle Mitarbeiter:innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind automatisch Mitglieder im GemeindeJugendRat. Der GemeindeJugendRat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Wahl eines oder einer Vorsitzenden;
- Wahl zweier Delegierter in den DiözesanJugendRat (DJR);
- Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Vom GemeindeJugendRat wurden 2021 für drei Jahre gewählt: Zu den Delegierten
Kinderschutzrichtlinie
Die Evangelische Jugend Graz-Heilandskirche ist den Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend in Österreich für Kinderschutz und zur Prävention von (sexueller) Gewalt verpflichtet. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden zur Teilnahme an entsprechenden Schulungen.
Die Termine der nächsten Basisschulungen zum Thema Kinderschutz und Prävention von (sexueller) Gewalt gibt es hier.
